- Affidavit
- Af|fi|da|vit 〈[-vit] n. 15〉1. eidesstattliche Erklärung2. Bürgschaftserklärung für einen Einwanderer[mlat., „er hat versichert“]
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Affidavit[englisch, zu mittellateinisch affidare »versichern«, »versprechen«] das, -s/-s,1) Börsenwesen: Lieferbarkeitsbescheinigung.2) Recht: im angloamerikanischen Rechtsverkehr die schriftliche freiwillige Erklärung über Tatsachen, die vor einer zur Abnahme befugten Person abgegeben und durch Eid oder eidesstaatliche Versicherung bekräftigt wird. Das Affidavit dient im Gerichtsverfahren besonders zur Feststellung des Besitzes von prozesserheblichen Urkunden und zur Darlegung von Gründen für die Wiederaufnahme von Abwesenheitsverfahren. In den USA ist das Affidavit auch die Bürgschaftserklärung zur Übernahme des Unterhalts für einen Einwanderer.* * *
Af|fi|da|vit, das; -s, -s [engl. affidavit < mlat. affidavit = er hat feierlich gelobt, zu: affidare = feierlich geloben, zu lat. fides = Treue]: 1. (bes. in den USA) eidesstattliche Versicherung, durch die sich Verwandte od. Bekannte verpflichten, notfalls für den Unterhalt eines Einwanderers aufzukommen: ein A. ausstellen, verlangen, beibringen; schrieb Zuck an Dorothy Thompson ... und bat ... um das A. für die Einreise nach Amerika (Herdan-Zuckmayer, Scheusal 113). 2. eidesstattliche Versicherung, bes. im internationalen Wertpapierverkehr.
Universal-Lexikon. 2012.